• Visa-Anträge für Kambodscha

    Das Konsulat unterstützt Sie bei allen Schritten Ihres Visumantrags von der Beratung bis zur Ausstellung. Profitieren Sie von klaren Informationen und einem zuverlässigen Service direkt in der Schweiz.

Ihr offizieller Ansprechpartner für Visa-Angelegenheiten

Kambodscha ist eine neu entdeckte Reisedestination für Europa. Das Konsulat unterstützt Sie dabei, Ihre Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Dank unserer Niederlassung in der Schweiz können Sie Ihr Visum bereits vor Abflug beantragen ohne lange Wartezeiten am Flughafen.

⚠️ Achtung!

Online-Visa werden nicht vom Königlichen Generalkonsulat in Zürich bearbeitet.
Bitte beantragen Sie Ihr Visum ausschliesslich über die offiziellen Stellen (Botschaft oder Konsulat, gemäss EDA-Publikation).

  • Wie beantrage ich ein Visum für Kambodscha?

    Sie können Ihr Visum ausschliesslich per Post beim Generalkonsulat beantragen. Senden Sie uns bitte Ihren Reisepass, den ausgefüllten Visumantrag sowie die entsprechenden Gebühren zu. Der Antrag wird am Tag des Eingangs bearbeitet und direkt zurückgesendet.

  • Kann ich ein Visum auch online beantragen?

    Nein. Online-Visa werden nicht vom Konsulat in Zürich bearbeitet. Bitte beantragen Sie Ihr Visum ausschliesslich direkt über das Konsulat oder die Botschaft, wie vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) empfohlen.

  • Welche Arten von Visa kann ich beantragen?

    Das Konsulat stellt unter anderem folgende Visa aus:

    Touristenvisum (T)

    Geschäftsvisum (E)

    Diplomatenvisum (A)

    Offizielles Visum (B)

    Gastvisum (C)

    ACMECS-Visum (Kambodscha & Thailand)

  • Kann ich mein Touristenvisum verlängern?

    Touristenvisa (T) können nicht verlängert werden. Geschäftsvisa (E) können hingegen beim Immigrationsdepartement in Kambodscha für bis zu 12 Monate verlängert werden.

Visa-Antragsformulare zum Download

Bitte wählen Sie das passende Formular in Ihrer bevorzugten Sprache aus und laden Sie es herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.